Vereinbarung betreffend die Installation u. Nutzung der österr. autom. Strahlenüberwachungsstation (AMS) in d. Tschechischen R
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 149/2011 · in Kraft seit 2011-02-22
59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Vereinbarung ermöglicht die Installation und Nutzung einer österreichischen automatischen Strahlenüberwachungsstation auf tschechischem Territorium. Die grenznahe Strahlenüberwachung schützt vor radioaktiven Ereignissen und dient damit einem legitimen Sicherheitsauftrag des Staates. Die Vereinbarung schränkt niemanden ein und ist sachlich gerechtfertigt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
________________________ 2 Erwähnt in BGBl. III Nr. 68/2010.
§ 0 ↗ RIS
Die Vereinbarung ist gemäß deren Ziffer 10 mit 22. Februar 2011 in Kraft getreten. ___________________________________ *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 565/1990, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 71/2008.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz