Deregulierung, aber richtig

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Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 152/2011 · in Kraft seit 2019-06-13

49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Konvention regelt die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa. Sie dient der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung.

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