Vereinbarung betreffend den Datenaustausch von ESTE- und TAMOS-Codes (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 148/2011 · in Kraft seit 2011-02-22
59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Vereinbarung mit der Tschechischen Republik regelt den Austausch von Strahlungsüberwachungsdaten (ESTE- und TAMOS-Codes) und ist seit 2011 in Kraft. Der grenzüberschreitende Austausch von nuklearen Überwachungsdaten dient dem Schutz vor radioaktiver Strahlung und ist ein legitimer Staatsauftrag. Im Rahmen der nuklearen Sicherheitszusammenarbeit ist diese Vereinbarung sachlich gerechtfertigt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
_______________________ 2 Erwähnt in BGBl. III Nr. 68/2010.
§ 0 ↗ RIS
Die Vereinbarung ist gemäß deren Ziffer 12 mit 22. Februar 2011 in Kraft getreten. ____________________________ 1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 565/1990, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 71/2008.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz