Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen (Schweiz)
· Vertrag – Schweiz · BGBl. III Nr. 151/2011 · in Kraft seit 2011-11-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über die Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen mit der Schweiz. Es baut Hürden für lebensrettende Flüge ab und wirkt damit freiheits- und lebensschützend.
Kategorien
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