Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. III Nr. 151/2011 · in Kraft seit 2011-11-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen über die Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen mit der Schweiz. Es baut Hürden für lebensrettende Flüge ab und wirkt damit freiheits- und lebensschützend.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz