Deregulierung, aber richtig

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Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS III“)

· Vertrag - Multilateral · BGBl. III Nr. 150/2011 · in Kraft seit 2011-08-01

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das CEEPUS-III-Abkommen ermöglicht den mitteleuropäischen Hochschul- und Studierendenaustausch. Es erweitert Möglichkeiten und hat keinen beschränkenden Inhalt.

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