Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F)
· Vertrag – Russische F · BGBl. III Nr. 140/2011 · in Kraft seit 2011-06-03
49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Durchfuehrungsprotokoll konkretisiert das Rueckuebernahmeabkommen mit Russland und dient der Migrationssteuerung gegenueber einem Drittstaat. Es schraenkt keine inlaendische Freiheit ein.
Kategorien
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