Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leonding

· V · BGBl. II Nr. 297/2011 · in Kraft seit 2011-09-07

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung errichtet eine Notarstelle in Leonding und bildet damit die fortlaufende Rechtsgrundlage für die Existenz und den Amtssitz dieser Stelle. Im bestehenden System der Notariatsordnung ist diese Verordnung die notwendige Basis für den Betrieb des betreffenden Notariats. Sie schränkt keine Freiheiten ein, sondern schafft im bestehenden Rahmen eine weitere Kapazität.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2012 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Leonding errichtet.

§ 0 ↗ RIS

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leonding BGBl. II Nr. 297/2011 07.09.2011 Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leonding StF: BGBl. II Nr. 297/2011 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz