Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung
· K · BGBl. III Nr. 122/2011 · in Kraft seit 2011-08-19
89/06 Lebensmittel · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung dokumentiert die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 bis 30. Juni 2012. Das Übereinkommen von 1999 wurde durch das Welternährungshilfe-Übereinkommen von 2012 abgelöst; der Verlängerungszeitraum liegt über ein Jahrzehnt zurück. Die Kundmachung ist vollständig obsolet.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 4. Juni 2010 stattgefundenen 102. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (BGBl. III Nr. 151/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 74/2009) gemäß dessen Art. XXV Abs. b bis 30. Juni 2011 und auf seiner in London am 18. Mai 2011 stattgefundenen 104. Tagung das Übereinkommen mit Wirkung vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 verlängert.
§ 0 ↗ RIS
Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung BGBl. III Nr. 122/2011 19.08.2011 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 StF: BGBl. III Nr. 122/2011
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz