Deregulierung, aber richtig

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39. Nachtrag zum Arzneibuch

· V · BGBl. II Nr. 285/2011 · in Kraft seit 2011-08-26

82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat EU-Leitlinien zur spongiformen Enzephalopathie aus dem Jahr 2011 in das österreichische Arzneibuch aufgenommen – eine einmalige Aktivierungsmaßnahme, die vollständig erledigt ist. Spätere Arzneibuch-Nachträge und neuere Ausgaben haben diesen Inhalt ersetzt. Die Verordnung ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die deutschsprachige Fassung des Textes der von der Europäischen Kommission am 5. März 2011 veröffentlichten „Leitlinien für die Minimierung des Risikos der Übertragung von Erregern der spongiformen Enzephalopathie tierischen Ursprungs durch Human- und Tierarzneimittel (EMA/410/01 Rev. 3)“ (ABl. 2011/C Nr. 73/01) wird als geänderter Text unter Punkt „5.2.8 Minimierung des Risikos der Übertragung der spongiformen Enzephalopathie tierischen Ursprungs durch Human- und Tierarzneimittel" des Europäischen Arzneibuchs 6. Ausgabe 2008, Amtliche österreichische Ausgabe, in Kraft gesetzt.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Der entsprechende, bisher im Europäischen Arzneibuch, 6. Ausgabe, Amtliche Österreichische Ausgabe, enthaltene Text unter Punkt 5.2.8, wird außer Kraft gesetzt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz