Deregulierung, aber richtig

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Kundeninformationsdokument-Verordnung

KID-V · V · BGBl. II Nr. 265/2011 · in Kraft seit 2011-09-01

37/02 Kreditwesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
25Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Setzt die EU-Vorgaben zum Kundeninformationsdokument für OGAW-Fonds (Richtlinie 2010/42/EU, gestützt auf die OGAW-Richtlinie) um; der standardisierte Risikoindikator ist unionsrechtlich vorgeschrieben.

Begründung

Die Verordnung schreibt vor, dass Anlegern vor dem Kauf eines Fonds ein kurzes, vergleichbares Informationsblatt mit einem einheitlichen Risikohinweis ausgehändigt wird. Das behebt ein echtes Wissensgefälle zwischen Anbieter und Privatanleger und beruht auf EU-Recht. Sie wird behalten.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — 1. Abschnitt ↗ RIS

1. Abschnitt Anwendungsbereich § 1. Für jeden Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW, § 2 Abs. 1 InvFG 2011) und für jede Umbrella-Konstruktion (§ 47 Abs. 1 InvFG 2011), die erst nach Ablauf des 31. August 2011 bewilligt werden, muss die Verwaltungsgesellschaft ein Kundeninformationsdokument (KID) gemäß dieser Verordnung zur Verfügung stellen. Die Vorschriften für OGAW in dieser Verordnung sind auf andere Sondervermögen anwendbar, wenn auf diese anderen Sondervermögen die Vorschriften des 2. Teils des Investmentfondsgesetzes 2011 anwendbar sind.

§ 2 — 2. Abschnitt ↗ RIS

2. Abschnitt Synthetischer Risiko- und Ertragsindikator § 2. (1) Der synthetische Risiko- und Ertragsindikator (synthetic risk and reward indicator – SRRI) basiert auf der Volatilität des OGAW. (2) Die Volatilität wird anhand der vergangenen wöchentlichen Renditen des OGAW oder, sofern dies nicht möglich ist, anhand dessen monatlichen Renditen errechnet. (3) Die Renditen der letzten fünf Jahre sind für die Berechnung der Volatilität maßgeblich. Im Falle einer Ausschüttung von Erträgen sind die betreffenden Erträgnisse und Dividendenzahlungen zu berücksichtigen.

§ 7 — Aktualisierungen ↗ RIS

Aktualisierungen § 7. Jede wesentliche Änderung des Risiko- und Ertragsprofils des OGAW muss eine unverzügliche Aktualisierung des KID zur Folge haben.

KI-Analyse · 2026-06-12 · 44 §§ im Datensatz