Prozentsätze für die Verteilung der Ertragsanteile in den Jahren 2011 bis 2014
· V · BGBl. II Nr. 248/2011 · in Kraft seit 2011-08-09
30/02 Finanzausgleich · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung regelte die Schlüssel für die Verteilung der Ertragsanteile für die Jahre 2011 bis 2014 und ist seit über einem Jahrzehnt abgelaufen. Der geregelte Zeitraum ist vollständig verstrichen; die Verordnung entfaltet keinerlei operative Wirkung mehr. Sie kann ersatzlos aufgehoben werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die hier geregelten Schlüssel sind bei der Verteilung der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben für die Jahre 2011 bis 2014 anzuwenden. Bei den im Jahr 2011 fälligen Vorschüssen auf die Ertragsanteile sind sie ab der Kundmachung dieser Verordnung anzuwenden.
KI-Analyse · 2026-07-16 · 6 §§ im Datensatz