Ökostromgesetz 2012
ÖSG 2012 · BG · BGBl. I Nr. 75/2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2025 · in Kraft seit 2025-11-01
58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Ökostromgesetz fördert Ökostrom über Einspeisetarife/Zuschläge, die über die Strompreise auf alle umgelegt werden. Solche Subventionen verteuern Strom und verzerren den Markt. Empfehlung: schrittweise auf Marktmechanismen umstellen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Anl. 1 ↗ RIS
Anlage 1 Abfälle mit hohem biogenen Anteil gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 Abfälle mit hohem biogenen Anteil sind die nachfolgend in Tabelle 1 und (mit den angegebenen Einschränkungen) in Tabelle 2 angeführten Abfallarten, definiert durch die zugeordnete fünfstellige Schlüssel-Nummer und gegebenenfalls durch die zusätzliche zweistellige Spezifizierung gemäß Anlage 5 der Abfallverzeichnisverordnung. Teilmengen von Abfallarten, die nicht in den Tabellen 1 und 2 angeführt sind, gelten nicht als Abfälle mit hohem biogenen Anteil oder als Biomasse. Tabelle 1: Abfälle mit hohem biogenen Anteil Schlüssel-Nummer und Spezifizierung Abfallbezeichnung und Spezifizierung 12 Abfälle pflanzlicher und tierischer Fetterzeugnisse 123 Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette und Wachse 12301 Wachse 125 Emulsionen und Gemische mit pflanzlichen und tierischen Fettprodukten 12501 Inhalt von Fettabscheidern 12503 Öl-, Fett- und Wachsemulsionen 17 Holzabfälle 171 Holzabfälle aus der Be- und Verarbeitung 17104 Holzschleifstäube und schlämme 17104 01 Holzschleifstäube und schlämme – (aus) behandeltes(m) Holz 17104 02 Holzschleifstäube und schlämme – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch beh
KI-Analyse · 2026-06-06 · 64 §§ im Datensatz