Gewährung eines Zweckzuschusses an das Bundesland Burgenland
· BG · BGBl. I Nr. 47/2011 · in Kraft seit 2011-07-27
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz hat 2011 einen einmaligen Zuschuss von vier Millionen Euro an das Burgenland anlässlich seiner 90-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich gewährt. Die Zahlung ist längst erfolgt; das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr und stellt lediglich einen historischen Buchungsvermerk dar.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 90-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2011 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz