Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
· BG · BGBl. I Nr. 44/2011 · in Kraft seit 2011-07-20
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz ermächtigte die Finanzministerin einmalig zum Verkauf des ehemaligen Generalkonsulats in Rio de Janeiro. Diese Transaktion wurde 2011 vollzogen. Das Gesetz hat damit seinen gesamten Regelungszweck erfüllt und kann ersatzlos gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Bundesministerin für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt. Verkauf im Ausland: Bebautes städtisches Grundstück, ehemaliges Generalkonsulat der Republik Österreich in Brasilien mit der Adresse, Avenida Atlantica, 3.804 – Copacabana – Rio de Janeiro im Grundflächenausmaß von rund 1.000 m². Die Veräußerung der angeführten Liegenschaft hat bestmöglich zu erfolgen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz