Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2008
· V · BGBl. II Nr. 223/2011 · in Kraft seit 2011-07-14
27/01 Rechtsanwälte · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung setzte die Pauschalvergütung des Bundes an Rechtsanwälte für das Jahr 2008 einmalig auf EUR 1.404.679,79 fest. Es handelt sich um eine abgeschlossene Einzelabrechnungsfestsetzung für ein Jahrzehnte zurückliegendes Jahr; die Zahlung wurde längst geleistet. Die Verordnung hat keine fortlaufende Rechtswirkung mehr und ist rein historisch.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 5 RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO wird für das Jahr 2008 mit insgesamt Euro 1 404 679,79 festgesetzt. 20.11.2019 20007363 NOR40129899
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2008 StF: BGBl. II Nr. 223/2011 Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet: 20.11.2019 20007363 NOR40129900
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz