Deregulierung, aber richtig

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Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Albanien)

· Vertrag – Albanien · BGBl. III Nr. 107/2011 · in Kraft seit 2011-07-01

49/12 Zivilschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen über gegenseitige Katastrophenhilfe; es erleichtert grenzüberschreitende Hilfeleistung und ist rein zwischenstaatlich.

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