Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Albanien)
· Vertrag – Albanien · BGBl. III Nr. 107/2011 · in Kraft seit 2011-07-01
49/12 Zivilschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über gegenseitige Katastrophenhilfe; es erleichtert grenzüberschreitende Hilfeleistung und ist rein zwischenstaatlich.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz