Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 101/2011 · in Kraft seit 2012-05-20

69/02 Arbeitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das ILO-Übereinkommen Nr. 187 schafft einen Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz. Es verpflichtet den Staat zu einer Präventionspolitik.

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