Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 101/2011 · in Kraft seit 2012-05-20
69/02 Arbeitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das ILO-Übereinkommen Nr. 187 schafft einen Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz. Es verpflichtet den Staat zu einer Präventionspolitik.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz