Deregulierung, aber richtig

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Zusammenarbeit im Bereich Film

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 100/2011 · in Kraft seit 2011-06-23

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das trilaterale Abkommen fördert die Zusammenarbeit im Filmbereich mit Deutschland und der Schweiz. Es ist eine kulturelle Kooperation ohne Freiheitsbeschränkung.

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