Zusammenarbeit im Bereich Film
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 100/2011 · in Kraft seit 2011-06-23
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das trilaterale Abkommen fördert die Zusammenarbeit im Filmbereich mit Deutschland und der Schweiz. Es ist eine kulturelle Kooperation ohne Freiheitsbeschränkung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz