Deregulierung, aber richtig

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Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik

· Vertrag – Russische F · BGBl. III Nr. 98/2011 · in Kraft seit 2011-05-19

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehoerden und ist ein freiheitsneutrales Kooperationsinstrument zwischen Behoerden.

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