Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 96/2011 · in Kraft seit 2025-06-05
19/05 Menschenrechte · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Lanzarote-Übereinkommen verpflichtet zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch. Der Kern ist legitim und betrifft schwer schädigendes Verhalten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 51 §§ im Datensatz