Deregulierung, aber richtig

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Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 83/2011 · in Kraft seit 2009-10-27

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Protokoll diente dem einmaligen Zweck, Bulgarien und Rumänien als Vertragsparteien in das Seeverkehrsabkommen zwischen der EU und China aufzunehmen. Bulgarien und Rumänien sind seit 2007 EU-Mitglieder; ihr Beitritt zum Abkommen wurde mit Unterzeichnung und Inkrafttreten des Protokolls 2009 vollständig vollzogen. Das Protokoll hat keine fortlaufende operative Wirkung mehr – alle drei Artikel setzen einmalige Vorgänge um, die abgeschlossen sind.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

ARTIKEL 1 Die Republik Bulgarien und Rumänien werden Vertragsparteien des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Volksrepublik China andererseits, das am 6. Dezember 2002 in Brüssel unterzeichnet wurde und am 1. März 2008 in Kraft getreten ist (im Folgenden als "Abkommen" bezeichnet).

Art. 2 ↗ RIS

ARTIKEL 2 Die diesem Protokoll beigefügten Fassungen des Abkommens in bulgarischer und rumänischer Sprache sind in gleicher Weise verbindlich wie die gemäß Artikel 14 des Abkommens erstellten anderen Sprachfassungen.

Art. 3 ↗ RIS

ARTIKEL 3 Die Vertragsparteien notifizieren einander über den Abschluss der für das Inkrafttreten dieses Protokolls erforderlichen internen rechtlichen Verfahren. Dieses Protokoll tritt am Tag des Eingangs der letzten schriftlichen Notifizierung in Kraft.

Art. 4 ↗ RIS

ARTIKEL 4 Dieses Protokoll wurde in Brüssel an diesem einunddreißigsten März zweitausendneun in zweifacher Ausfertigung in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und chinesischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz