Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen im Verfahren der Visumerteilung (Lettland)
· Vertrag – Lettland · BGBl. III Nr. 89/2011 · in Kraft seit 2011-05-18
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die gegenseitige Vertretung bei der Schengen-Visaerteilung ist eine vom EU-Visakodex ausdrücklich vorgesehene, praktische Verwaltungsvereinbarung und weiterhin sinnvoll.
Kategorien
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