Beschluss des VwGH – anhängiges Verfahren gemäß § 38a VwGG
· K · BGBl. II Nr. 175/2011 · in Kraft seit 2010-06-04
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlicht den VwGH-Beschluss über eine anhängige Rechtsfrage aus dem Jahr 2011. Wie im Dokument selbst festgehalten, wurde die Rechtsfrage bereits in BGBl. II Nr. 369/2011 beantwortet. Die Kundmachung hat damit ihre Funktion vollständig erfüllt und ist gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verwaltungsgerichtshof hat am 6. Mai 2011, dem Bundeskanzler zugestellt am 12. Mai 2011, in dem zur Zl. 2011/08/0090 anhängigen Verfahren gemäß § 38a des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985, BGBl. Nr. 10, folgenden Beschluss gefasst: 1. Es besteht im Sinne des § 38a Abs. 1 VwGG Grund zur Annahme, dass beim Verwaltungsgerichtshof eine erhebliche Anzahl von Beschwerden eingebracht werden wird, in denen folgende Rechtsfrage zu lösen ist: Ist die Wendung „als Verfolgte im Gebiet der Republik Österreich oder in einem anderen Land gelebt haben“ in § 502 Abs. 6 zweiter Satz ASVG in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 83/2009, so auszulegen, dass eine nach dem 12. März 1938 und spätestens am 8. Mai 1945 außerhalb der Grenzen Österreichs geborene Person, von der zumindest ein Elternteil am 12. März 1938 seinen Wohnsitz im Gebiet der Republik Österreich hatte, nur dann Versicherungszeiten nach dieser Bestimmung in Verbindung mit deren letzten Satz nach Vollendung des 15. Lebensjahres erwerben kann, wenn sie auch „in einem anderen Land“ (in dem sie sich aufgehalten hat, nachdem ihre Eltern Österreich verlassen haben) verfolgt wurde, oder ist diese Wendung so auszulegen, dass es genügt, we
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes in dem zur Zl. 2011/08/0090 anhängigen Verfahren gemäß § 38a VwGG StF: BGBl. II Nr. 175/2011 Gemäß § 38a Abs. 2 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985, BGBl. Nr. 10, wird kundgemacht: Zur kundgemachten Rechtsfrage siehe die Beantwortung in BGBl. II Nr. 369/2011. e-rk3 BGBl. Nr. 10/1985 10.11.2022 20007312 NOR40129121
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz