Deregulierung, aber richtig

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Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen im Verfahren der Visaerteilung – Durchführung (Slowakei)

· Vertrag – Slowakei · BGBl. III Nr. 88/2011 · in Kraft seit 2011-06-01

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Durchführungsvereinbarung zur gegenseitigen Vertretung bei der Visaerteilung. Technische Umsetzung ohne eigenständigen Freiheitseingriff.

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