Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) - Änderung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 48/2011 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 151/2015 · in Kraft seit 2018-10-02
99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Urkunde ratifiziert die Umbenennung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) zum Europäischen Büro für Kommunikation (ECO) – eine aktive internationale Organisation, die laufend Frequenzmanagement und Telekommunikationskoordination betreibt. Als ratifizierter multilateraler Staatsvertrag ist er weiterhin rechtlich bindend.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Das Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO), (Den Haag, 1993), im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet, wird geändert. Der volle Wortlaut des geänderten Übereinkommens ist dieser Urkunde als Anlage beigefügt.
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Das geänderte Übereinkommen tritt nach Artikel 20 des Übereinkommens für alle Vertragsparteien am ersten Tag des dritten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Regierung von Dänemark den Vertragsparteien den Eingang der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsnotifikationen aller Vertragsparteien notifiziert hat. Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Vertreter der Vertragsparteien diese Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO), (Den Haag, 1993), unterschrieben. Geschehen zu Kopenhagen am 17. Dezember 2002 in einer Urschrift in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz