Schutz von Kindern
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 49/2011 · in Kraft seit 2024-01-06
29/01 Zivilrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Haager Kinderschutzübereinkommen regelt grenzüberschreitend Zuständigkeit und anwendbares Recht bei elterlicher Verantwortung. Es dient dem Kindeswohl und der Rechtssicherheit.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 64 §§ im Datensatz