Deregulierung, aber richtig

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Schutz von Kindern

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 49/2011 · in Kraft seit 2024-01-06

29/01 Zivilrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Haager Kinderschutzübereinkommen regelt grenzüberschreitend Zuständigkeit und anwendbares Recht bei elterlicher Verantwortung. Es dient dem Kindeswohl und der Rechtssicherheit.

Kategorien

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