Soziale Sicherheit (Montenegro)
· Vertrag – Montenegro · BGBl. III Nr. 51/2011 · in Kraft seit 2011-06-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über soziale Sicherheit mit Montenegro koordiniert Versicherungsansprüche grenzüberschreitend Beschäftigter. Das ist eine legitime, freiheitsfreundliche Koordination mit einem Nicht-EU-Staat.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 41 §§ im Datensatz