Soziale Sicherheit - Durchführung (Montenegro)
· Vertrag – Montenegro · BGBl. III Nr. 52/2011 · in Kraft seit 2011-06-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Durchführungsvereinbarung zum Abkommen über soziale Sicherheit mit Montenegro. Sozialversicherungskoordination mit einem Nicht-EU-Staat ist ein legitimer und für Betroffene vorteilhafter Zweck.
Kategorien
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