Deregulierung, aber richtig

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IFI-Beitragsgesetz 2010

· BG · BGBl. I Nr. 19/2011 · in Kraft seit 2011-04-12

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz hat Österreichs einmalige Kapitalbeiträge an internationale Finanzinstitutionen im Zuge von Kapitalerhöhungen 2010/2011 genehmigt. Die Zahlungen wurden längst geleistet, der gesetzliche Auftrag ist vollständig abgewickelt. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§1. Der Bund übernimmt im Rahmen der Kapitalerhöhungen internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, folgende zusätzliche Kapitalanteile:

§ 2 ↗ RIS

§2. Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutio-nen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz