IFI-Beitragsgesetz 2010
· BG · BGBl. I Nr. 19/2011 · in Kraft seit 2011-04-12
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz hat Österreichs einmalige Kapitalbeiträge an internationale Finanzinstitutionen im Zuge von Kapitalerhöhungen 2010/2011 genehmigt. Die Zahlungen wurden längst geleistet, der gesetzliche Auftrag ist vollständig abgewickelt. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§1. Der Bund übernimmt im Rahmen der Kapitalerhöhungen internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, folgende zusätzliche Kapitalanteile:
§ 2 ↗ RIS
§2. Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutio-nen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz