Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude
· Vertrag – Russische F · BGBl. III Nr. 44/2011 · in Kraft seit 2011-04-01
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll betrifft die beidseitigen Botschaftsgebaeude und ist eine diplomatisch-konsularische Vereinbarung ohne Bezug zu inlaendischer Freiheit.
Kategorien
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