Pauschalierte Höhe des Ersatzes der in Tarifpost 6 Abs. 7 in der Anlage zu § 1 des Konsulargebührengesetzes 1992
· V · BGBl. II Nr. 103/2011 · in Kraft seit 2011-04-01
12/05 Sonstiges Internationale Angelegenheiten · Gesamte Fassung im RIS ↗
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