Deregulierung, aber richtig

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Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich

· Vertrag – Russische F · BGBl. III Nr. 39/2011 · in Kraft seit 2011-03-01

59/06 Energie · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen betrifft Bau und Betrieb einer bestimmten Erdgas-Pipeline (South-Stream-Projekt) auf oesterreichischem Gebiet; dieses Projekt wurde nicht verwirklicht und ist eingestellt. Der Vertrag ist damit gegenstandslos geworden.

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Überholt / gegenstandslos

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