Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Ebelsberg
· V · BGBl. II Nr. 65/2011 · in Kraft seit 2011-04-01
43/01 Wehrrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung hat eine ältere Regelung aus 1981 über den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Ebelsberg aufgehoben. Mit dem Inkrafttreten am 1. April 2011 war dieser einzige Regelungsinhalt vollständig vollzogen. Es verbleibt kein aktiver Regelungsinhalt – der Text kann aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§1. Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 21.April1981 über das Munitionslager Ebelsberg, GZ12.662/52 und 53-1.5/81, wird aufgehoben.
§ 2 ↗ RIS
§2. Diese Verordnung tritt mit 1.April2011 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz