Deregulierung, aber richtig

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Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretung im Verfahren der Visumerteilung - Durchführung (Litauen)

· Vertrag – Litauen · BGBl. III Nr. 29/2011 · in Kraft seit 2011-03-01

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Durchführungsvereinbarung zur gegenseitigen Schengen-Visavertretung; rein administrativ und weiterhin sinnvoll.

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