Deregulierung, aber richtig

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Einrichtung von Verbindungsbüros

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 23/2011 · in Kraft seit 2011-02-01

19/20 Amtssitzabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt die Einrichtung von Verbindungsbüros der Weltbankgruppe in Österreich. Es ist ein übliches Amtssitzabkommen.

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