Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten (USA)
· Vertrag - USA · BGBl. III Nr. 28/2011 · in Kraft seit 2011-03-15
29/01 Zivilrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen mit den USA regelt die Aufteilung eingezogener Erträge aus Straftaten und dient der Rechtshilfe. Es betrifft die zwischenstaatliche Zusammenarbeit und keine inländische Freiheit.
Kategorien
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