Deregulierung, aber richtig

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Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten (USA)

· Vertrag - USA · BGBl. III Nr. 28/2011 · in Kraft seit 2011-03-15

29/01 Zivilrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen mit den USA regelt die Aufteilung eingezogener Erträge aus Straftaten und dient der Rechtshilfe. Es betrifft die zwischenstaatliche Zusammenarbeit und keine inländische Freiheit.

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