Deregulierung, aber richtig

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Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation

· Vertrag - Multilateral · BGBl. III Nr. 22/2011 · in Kraft seit 2016-03-24

19/20 Amtssitzabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen errichtet die Internationale Anti-Korruptions-Akademie mit Sitz in Österreich als internationale Organisation. Es regelt deren Rechtsstellung und schränkt keine inländische Freiheit ein.

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