Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation
· Vertrag - Multilateral · BGBl. III Nr. 22/2011 · in Kraft seit 2016-03-24
19/20 Amtssitzabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen errichtet die Internationale Anti-Korruptions-Akademie mit Sitz in Österreich als internationale Organisation. Es regelt deren Rechtsstellung und schränkt keine inländische Freiheit ein.
Kategorien
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