Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile - 2. Zusatzprotokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 144/2010 · in Kraft seit 2010-12-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das zweite Zusatzprotokoll passt das Assoziationsabkommen EG–Chile an den EU-Beitritt neuer Mitgliedstaaten an. Chile ist kein EU-Mitglied; das Abkommen ist außenhandelspolitisch begründet.
Kategorien
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