Errichtung einer weiteren Notarstelle in Amstetten
· V · BGBl. II Nr. 60/2011 · in Kraft seit 2011-02-22
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung errichtet eine Notarstelle in Amstetten und bildet die fortlaufende Rechtsgrundlage für die Existenz und den Amtssitz dieser Stelle. Im bestehenden Rahmen der Notariatsordnung, die staatlich die Anzahl der Notarstellen regelt, ist diese Verordnung die notwendige Basis für den Betrieb des betreffenden Notariats. Die Verordnung selbst schränkt keine Freiheiten ein, sondern schafft im bestehenden System eine weitere Kapazität.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2012 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Amstetten errichtet.
§ 0 ↗ RIS
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Amstetten BGBl. II Nr. 60/2011 22.02.2011 Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Amstetten StF: BGBl. II Nr. 60/2011 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:
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