Embleme der Weltorganisation für geistiges Eigentum
· K · BGBl. II Nr. 53/2011 · in Kraft seit 2011-02-18
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Kundmachung schützt die Embleme der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) vor privater Markenanmeldung in Österreich. Die WIPO ist die zuständige UN-Organisation für internationales Immaterialgüterrecht; der Schutz ihrer offiziellen Symbole ergibt sich aus internationalen Verpflichtungen. Die Kundmachung belastet keine österreichischen Bürger.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Embleme der Weltorganisation für geistiges Eigentum BGBl. II Nr. 53/2011 18.02.2011 Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Embleme der Weltorganisation für geistiges Eigentum StF: BGBl. II Nr. 53/2011 Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass die Embleme der Weltorganisation für geistiges Eigentum, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz