Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Name und Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft

· K · BGBl. II Nr. 52/2011 · in Kraft seit 2011-02-18

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft (EurAsEc) wurde am 1. Jänner 2015 aufgelöst und durch die Eurasische Wirtschaftsunion (EAEU) ersetzt. Die Kundmachung schützt den Namen und die Abkürzung einer nicht mehr existierenden internationalen Organisation — der Schutzgegenstand ist weggefallen. Es gibt keinen legitimen Grund, eine aufgelöste Organisation weiterhin im österreichischen Markenschutzrecht zu führen; die Kundmachung ist gegenstandslos geworden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Name und Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft BGBl. II Nr. 52/2011 18.02.2011 Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend einen Namen und eine Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft StF: BGBl. II Nr. 52/2011 Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass ein Name und eine Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz