Deregulierung, aber richtig

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Name, Abkürzung und Emblem des WHO – Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums

· K · BGBl. II Nr. 51/2011 · in Kraft seit 2011-02-18

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung schützt Name, Abkürzung und Emblem des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums (FCTC) vor privater Markenanmeldung in Österreich. Das FCTC ist ein internationales WHO-Übereinkommen, dessen offizielle Symbole vor privatem Markenmissbrauch zu schützen sind. Österreichische Bürger werden durch die Kundmachung nicht belastet.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Name, Abkürzung und Emblem des WHO – Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums BGBl. II Nr. 51/2011 18.02.2011 Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem des WHO – Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums StF: BGBl. II Nr. 51/2011 Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem des WHO – Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz