Übereinkommen über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 18/2011 · in Kraft seit 2004-11-18
79/02 Forschung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt den Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen im Rahmen der Europäischen Weltraumorganisation. Es dient der zwischenstaatlichen Forschungszusammenarbeit.
Kategorien
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