Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Kosovo)
· Vertrag – Kosovo · BGBl. Nr. 289/1979 · in Kraft seit 2008-02-17
39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt die Amtshilfe der Zollverwaltungen und erleichtert den grenzüberschreitenden Verkehr; ein legitimer zwischenstaatlicher Zweck. Da Kosovo kein EU-Mitglied ist, besteht keine Verdrängung durch die EU-Zollunion.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Im Rahmen dieses Abkommens werden die Zollverwaltungen der Vertragsparteien durch enge Zusammenarbeit den Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze möglichst erleichter und einander bei der Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften unterstützen.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz