Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Kosovo)

· Vertrag – Kosovo · BGBl. Nr. 72/1954 · in Kraft seit 2008-02-17

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag ist die für den bestehenden Staat Kosovo fortgeführte Grundlage der Luftverkehrsbeziehungen. Auch wenn der Text auf ein altes jugoslawisches Abkommen zurückgeht, dient er einem legitimen und aktuell wirksamen Zweck.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel I ↗ RIS

Artikel I Die vertragschließenden Teile räumen einander auf der Grundlage strikter Gegenseitigkeit die im nachstehenden Anhange umschriebenen Rechte zur Errichtung der dort festgelegten regelmäßigen Luftverkehrslinien ein. Diese Linien können nach Wahl des vertragschließenden Teiles, dem diese Rechte gewährt werden, sofort oder zu einem späteren Zeitpunkte betrieben werden. 09.07.2019 20007129 NOR40126327

KI-Analyse · 2026-07-20 · 18 §§ im Datensatz