Amtssitzabkommen – Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
· Vertrag – Agentur der EU für Grundrechte · BGBl. III Nr. 10/2011 · in Kraft seit 2011-01-01
19/20 Amtssitzabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Amtssitzabkommen regelt die Rechtsstellung der in Wien ansässigen EU-Grundrechteagentur. Es betrifft nur eine EU-Einrichtung und schränkt keine inländische Freiheit ein.
Kategorien
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