Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 146/2010 · in Kraft seit 2011-01-01
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen vermeidet Staatenlosigkeit bei Staatennachfolge und sichert einen menschenrechtlichen Mindeststandard.
Kategorien
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