Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 146/2010 · in Kraft seit 2011-01-01

49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen vermeidet Staatenlosigkeit bei Staatennachfolge und sichert einen menschenrechtlichen Mindeststandard.

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