Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
· Vertrag – Aserbaidschan · BGBl. III Nr. 145/2010 · in Kraft seit 2010-12-23
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über Visumsfreiheit für Diplomaten- und Dienstpässe; erleichtert Reisen und ist freiheitsfreundlich.
Kategorien
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