Deregulierung, aber richtig

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Doppelbesteuerung – Einkommensteuer - Protokoll und Zusatzprotokoll (Vereinigtes Königreich)

· Vertrag – Vereinigtes Königreich · BGBl. III Nr. 135/2010 · in Kraft seit 2010-11-19

39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll ändert das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und verbessert den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden. Seit dem Brexit ist dieses bilaterale Abkommen noch wichtiger: Es stellt sicher, dass österreichische Unternehmen und Bürger im UK-Geschäft nicht doppelt besteuert werden. Das Abkommen verhindert echte wirtschaftliche Doppellast und ist legitim.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel I Artikel 28 des Abkommens wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: (Anm.: es folgt der Text des Art. 28) 02.10.2017 20007106 NOR40125971

Art. 2 ↗ RIS

Artikel II Die Vertragsstaaten teilen einander auf diplomatischem Weg mit, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Protokolls abgeschlossen sind. Das Protokoll tritt am Tag der späteren der oben genannten Mitteilungen in Kraft und findet Anwendung auf Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnen, das dem Jahr des Inkrafttretens dieses Protokolls folgt. ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig bevollmächtigten Unterfertigten dieses Protokoll unterzeichnet. GESCHEHEN zu Wien am 11. September 2009 in zweifacher Ausfertigung, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. 02.10.2017 20007106 NOR40125972

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz