Deregulierung, aber richtig

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Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung (Malta)

· Vertrag – Malta · BGBl. III Nr. 134/2010 · in Kraft seit 2010-12-01

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Umsetzung des EU-Visakodex (VO (EG) Nr. 810/2009); keine Übererfüllung.

Begründung

Die Vereinbarung regelt die gegenseitige Vertretung bei der Visumerteilung im Rahmen des EU-Visakodex und vereinfacht konsularische Abläufe. Sie schränkt keine inländische Freiheit ein.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel 1 ↗ RIS

Artikel 1 Gegenseitige Vertretung

Art. 5 — Artikel 5 ↗ RIS

Artikel 5 Gebühren Die Visumgebühren stehen in allen Fällen der vertretenden Vertretungsbehörde zu.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz